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   OLG Frankfurt, 08.08.2012 - 1 WF 164/12   

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https://dejure.org/2012,45839
OLG Frankfurt, 08.08.2012 - 1 WF 164/12 (https://dejure.org/2012,45839)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2012 - 1 WF 164/12 (https://dejure.org/2012,45839)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2012 - 1 WF 164/12 (https://dejure.org/2012,45839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 81 FamFG, § 33 VersAusglG
    Überprüfbarkeit einer Kostenentscheidung nach § 81 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfbarkeit der im Verfahren nach § 33 VersAusglG getroffenen Kostenentscheidung in der Beschwerdeinstanz

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 81; VersAusglG 33
    Kostenentscheidung, Billigkeit; Versorgungsausgleich, Aussetzung der Kürzung; Abfindung des Unterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81; VersAusglG § 33
    Überprüfung der im Verfahren nach § 33 VersAusglG getroffenen Kostenentscheidung in der Beschwerdeinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 18.08.2011 - 10 UF 179/11

    Auslegung des Begriffs der Billigkeit i.S.v. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG; Grundsätze

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2012 - 1 WF 164/12
    6 Ungeachtet dessen, dass im Falle einer Anfechtung einer nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffenden Kostenentscheidung nach § 81 FamFG die Überprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht ohnehin eingeschränkt ist, weshalb das Beschwerdegericht lediglich prüfen darf, ob das Gesetz eine Ermessensausübung eröffnet und ob das Familiengericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten (vgl. OLG Celle, ZKJ 2012, 28, im Leitsatz auch veröffentlich in FamRZ 2011, 1894), teilt der Senat hier auch ausdrücklich die Auffassung des Familiengerichts, dass es bei den vorliegenden Umständen der Billigkeit entspricht, die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen, was auch die Erstattung notwendiger Auslagen der Beteiligten zu 2) umfasst.
  • OLG Hamm, 01.03.2016 - 4 UF 93/15

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Rentenkürzung aufgrund des

    Denn die Aussetzung der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Versorgungsanrechte erhält die Leistungsfähigkeit zur Zahlung des nachehelichen Unterhalts, wovon der unterhaltsberechtigte Ehegatte profitiert (OLG Frankfurt BeckRS 2013, 04081).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2014 - 6 UF 200/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 20 FamGKG, 81 FamFG und berücksichtigt hinsichtlich der erstinstanzlichen Gerichtskosten, dass das Verfahren vorliegend ausschließlich dem Interesse der beteiligten Ehegatten dient (OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1797; Borth, Versorgungsausgleich, 6. Aufl., Rz. 969 a.E.; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2012 - 1 WF 164/12 -, juris).
  • KG, 17.05.2018 - 17 UF 6/18
    Im Verfahren nach § 33 VersAusglG entspricht es deshalb regelmäßig der Billigkeit, dass die Ehegatten die gerichtlichen Kosten zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Aufwendungen jeweils selbst tragen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2012 - 1 WF 164/12 -, Rn. 8, juris; Holzwarth in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 33 VersAusglG Rn. 31; MüKoBGB/Siede, BGB , 7. Aufl., § 34 VersAusglG Rn. 3).
  • KG, 22.05.2018 - 17 UF 6/18
    Im Verfahren nach § 33 VersAusglG entspricht es deshalb regelmäßig der Billigkeit, dass die Ehegatten die gerichtlichen Kosten zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Aufwendungen jeweils selbst tragen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2012 - 1 WF 164/12 -, Rn. 8, juris; Holzwarth in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 33 VersAusglG Rn. 31; MüKoBGB/Siede, BGB, 7. Aufl., § 34 VersAusglG Rn. 3).
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